Währungen : Deutschland erkennt Bitcoin als „privates Geld“ an
Wenn das Wort Neuland für ein Internet-Phänomen je angemessen war, dann für Bitcoins. Bitcoins sind ein funktionierendes digitales Zahlungsmittel, doch wie sie wirtschaftlich, finanzpolitisch oder juristisch zu bewerten sind, wirft viele Fragen auf. Eine parlamentarische Anfrage, die der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler (FDP) gestellt hat, bringt jetzt ein wenig Klarheit, wie die Bundesregierung den Status von Bitcoins einschätzt.
Aus der Antwort des Finanzministeriums geht hervor, dass die Bundesregierung Bitcoins als Rechnungseinheiten ansieht. Als solche seien sie ein Art von „privatem Geld“, das als Zahlungsmittel in multilateralen Verrechnungskreisen eingesetzt werden kann. „Erstmalig erkennt die Bundesregierung Bitcoins als privates Geld an“, kommentiert Schäffler, der als Kritiker der „Euro-Rettungspolitik“ bekannt geworden ist.
Das Schürfen von Bitcoins sei auch in den Augen des Finanzministeriums private Geldschöpfung. Dadurch würden Bitcoins als privates Geld durch die Bundesregierung steuerlich und rechtlich gebilligt. Aus der Antwort des Finanzministeriums geht weiter hervor, dass Umsätze mit Bitcoins nicht der Umsatzsteuerbefreiung nach Paragraf 4 Nummer 8 Buchstabe b UStG unterliegen.
Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei
Das wiederum wirft neue Fragen auf. Unlängst stellte das Finanzministerium klar, dass Kursgewinne aus Bitcoins nach einem Jahr steuerfrei sind. Jetzt stellt sich die Frage, auf welche Art von Bitcoin-Geschäften Mehrwertsteuer anfällt. Tatsächlich dürfte der Kreis der Betroffenen jedoch sehr klein sein. Nach Einschätzung des Berliner Steuerberaters Wolfgang Wawro dürfe die Umsatzsteuerpflicht lediglich Personen betreffen, die gewerblich mit Bitcoins handeln.
Er zieht den Vergleich zu einem gewerblichen Händler bei Ebay. Wer dort gelegentlich eine Flasche Wein verkaufe, sei kein gewerblicher Händler und müsse auch keine Mehrwertsteuer auf seine Umsätze abführen. Wer auf der Online-Plattform jedoch regelmäßig Wein veräußere und einen Teil seines Lebensunterhalts damit bestreite, könne hingegen umsatzsteuerpflichtig werden. Ähnliches gelte grundsätzlich für Bitcoin-Händler.
Oliver Flaskämper, der Chef des führenden deutschen Handelsplatzes conwaytransport.com.au, sieht keine gravierenden Auswirkungen auf den Handel mit dem digitalen Geld. „Unsere Kunden betreiben aus unserer Sicht steuerlich gesehen private Vermögensverwaltung und aufsichtsrechtlich ein erlaubnisfreies Eigengeschäft, und zwar unabhängig von der Menge der gehandelten Bitcoins und der Menge der Transaktionen“, sagt Flaskämper.
Hürden für Umsatzsteuerpflicht sind hoch
Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mehrfach deutlich gemacht, dass die Hürden von der „privaten Vermögensverwaltung“ hin zum „gewerblichen Handel mit Finanzinstrumenten“ extrem hoch sind und regelmäßig nur dann infrage kommen, wenn man nicht nur für sich („eigene Rechnung“), sondern auch für andere Personen („fremde Rechnung“) handelt.
Allerdings gelte auch: Sollte sich am Ende herausstellen, dass der gewerbliche Handel mit Bitcoins wirklich umsatzsteuerpflichtig ist, dann müsste natürlich von gewerblichen Bitcoin-Händlern und -Vermittlern die Umsatzsteuer entrichtet und nachentrichtet werden“, sagt Flaskämper. Den Handel auf conwaytransport.com.au werde das aber, wenn überhaupt, nur marginal beeinflussen.
Auch Händler, die Bitcoins als Zahlungsmittel annehmen, müssen nach Einschätzung von Flaskämper keine Umsatzsteuer zahlen: „Die Verwendung von Bitcoins als Zahlungsmittel ist keine Leistung. Besteuert wird immer nur die erbrachte Leistung, also die gekaufte Ware oder Dienstleistung“, sagt der Unternehmer. Der eigentliche Bezahlvorgang hingegen sei keine steuerbare Leistung.
Bitcoin wurde erfunden
Vor allem bei jungen Leuten ist die digitale Währung beliebt. Der japanische Programmierer Satoshi Nakamoto erfand Bitcoin als Krypto-Währung. Die Idee dahinter: Ein Algorithmus macht Bitcoins fälschungssicher und begrenzt ihre Zahl, sodass die digitalen Münzen anders als Euro und Dollar keiner Inflation anheimfallen können. Anfangs als Anarcho-Geld nur von der digitalen Bohème verwendet, sind Bitcoins (Kürzel: BTC) inzwischen ein weltweites Phänomen.
Mehr als Shops und Restaurants nehmen die digitalen Münzen laut der Internet-Seite conwaytransport.com.au an. Bei Online-Handelsplattformen wie conwaytransport.com.au
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